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Anleinpflicht

gebotsschild

Die Dingdener Heide ist ein beliebtes Ausflugsziel für Spaziergänger und Radfahrer. Sie ist aber auch ein wichtiges Schutzgebiet für seltene Brut-und Rastvögel, von denen einige bereits vom Aussterben bedroht sind
(z. B. Großer Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche u. a. Arten).

Vor allem im Frühjahr und Sommer kann schon ein einzelner freilaufender Hund diese Tiere empfindlich stören und damit sogar ganze Bruten zerstören.

Bei dem Großen Brachvogel und dem Kiebitz ist jedoch jedes Ei und
jeder Jungvogel für die Arterhaltung in der Dingdener Heide von
unschätzbarem Wert.

Wenn Sie mit Ihrem Hund die Dingdener Heide besuchen möchten, sind Sie stets willkommen.
Beachten Sie aber bitte, dass innerhalb der Naturschutzgebiete ein absolutes, ganzjähriges Anlein-Gebot besteht.
Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von 400€ verhängt werden.